Das für die Berufe in der Farbtechnik & Raumgestaltung erforderliche Fachwissen hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Dafür sind viele Gründe verantwortlich. Zum einen hat die Anstrichwissenschaft viele neue Erkenntnisse gewonnen, zum anderen wurden die Beschichtungstechniken durch den Einsatz hochentwickelter Geräte zu technisch anspruchsvollen Beschichtungsverfahren weiter entwickelt zur Fachrichtung Gestaltung und Instandsetzung.

Des Weiteren hat sich das Berufsfeld wesentlich ausgeweitet. Neue Aufgabengebiete wie z. B. das Anbringen von Wärmedämmung, Betoninstandsetzung, Trockenbauarbeiten und vielfältige Klebetechniken sind hinzugekommen.

Sowohl Ausbildungsordnung als auch Rahmenplan fordern von Betrieb und Schule „Auftragsorientierte Lernortkooperation“. Anhand von realen und fiktiven Kundenaufträgen sollen zukünftige Handlungsfelder der Auszubildenden als ganzheitliches Geschehen vermittelt und geübt werden. Das Abwickeln eines Auftrages, von der Beratung, über die Planung und Kalkulation bis zur Durchführung soll Kernkompetenz des Auszubildenden werden, der kundenfreundliches Verhalten erlernen soll.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir seit Jahren großen Wert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der räumlichen und sächlichen Ausstattung unserer Abteilung gelegt.

  • Ausbildung erfolgt hier in der Eugen-Kaiser-Schule Hanau in allen drei Jahrgangsstufen in enger Kooperation mit allen Beteiligten in der Dualen Ausbildung.
  • Ausgebildet werden: Malerinnen- und Lackiererinnen/Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung und Instandsetzung (dreijährig)
    Bauten- und Objektbeschichterinnen und Beschichter (zweijährig)
    Bau- und Metallmalerinnen (§66 BBiG/§42m HWO) (dreijährig)
  • Der Unterricht findet regelmäßig in zwei-Wochen-Blöcken mit ca. 40 Unterrichtstunden pro Woche statt.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb und/oder am Schuljahresbeginn (Einschulungstag = erster Tag nach den Sommerferien).
  • Bei jedem Ausbildungsgang zwei- oder dreijährig ist eine Zwischenprüfung abzulegen:
    - bei zwei Jahren nach dem ersten Ausbildungsjahr
    - bei drei Jahren nach dem zweiten Ausbildungsjahr
  • Überbetriebliche Lehrgänge in der Kreishandwerkerschaft sind ebenfalls Bestandteil der Dualen Ausbildung.
 
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