Hier finden Sie Ihre möglichen Ausbildungswege an der EKS:
Sie haben einen Hauptschulabschluss?
Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik
Sie haben einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe?
Zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
Sie haben einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und …
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
oder
- den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung
oder
- eine bestandene Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst
oder
- eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
… in einem Bereich, der der Fachrichtung Sozialwesen zugeordnet werden kann?
einjährige Fachoberschule Sozialwesen (Organisationsform B)
Sie haben einen mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und …
- einen Berufsabschluss als Sozialassistentin oder Sozialassistent
oder
- einen Berufsabschluss auf dem Niveau DQR 4 (Deutscher Qualifikationsrahmen) und ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum oder Vollzeitberufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
- eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von mindestens 33 Monaten und ein drei monatiges Vollzeitpraktikum oder einer Vollzeitberufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
- eine Einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
Fachschule für Sozialwesen zur Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin bzw. anerkannter Erzieher
Sie haben Fachhochschulreife und ein drei monatiges Vollzeitpraktikum oder eine Vollzeitberufstätigkeit in einer sozial-pädagogischen Einrichtung
Wenn Sie die Fachhochschulreife besitzen, können Sie an vielen deutschen Hochschule in allen angebotenen Fachrichtungen ein Studium absolvieren, z. B. Heilpädagogik, Empowerment Studies, Soziale Arbeit. Ausnahmen bilden die universitären Studiengänge mit dem Abschluss des Staatsexamens.
Fachschule für Sozialwesen zur Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin bzw. anerkannter Erzieher